Wie oben erwähnt, beziehe ich Mischeinkünfte.
1 Angestelltenverhältnis in VZ sowie eine ob Anlage als GbR mit meinem Exmann.
Wir wollen nach der Geburt eventuell, je nachdem wie es sich mit dem Elterngeld verhält, direkt ein weiteres Kind bekommen.
Baby wird jetzt im Oktober 2018 geboren. Wird das Geschwister nach den 14 Monaten geboren (2020), werde ich dann wegen des elterngeldes 2019 mit 0€ berechnet da Elterngeld bezogen wurde? Das Bezugsjahr 2018 kann ich ja denke Ich nicht geltend machen da nur das vorige Jahr zur Berechnung genommen wird oder?
Ist natürlich schade sowas an Geld und rechneten fest machen zu müssen Aber Rechnungen zahlen sich nicht von Luft und Liebe...
von
Meyla
am 11.10.2018, 20:46
Antwort auf:
Zweites Kind bei mischeinkünften innerhalb von 14 Monaten?
Hallo,
es zählt dann das letzte abgeschlossene Kalenderjahr ohne EG. Also 2017
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2018
Antwort auf:
Zweites Kind bei mischeinkünften innerhalb von 14 Monaten?
Wenn du Mischeinkünfte hast, wird jedes Jahr mit Mutterschutz bzw. Elterngeldbezug ausgeklammert. Sprich, solange dein neuer Mutterschutz im Dezember 2020 beginnt und du Mutterschaftsgeld beziehst, wird 2017 zur Berechnung herangezogen.
Ganz allgemein warte erst mal, bis das Kind da ist - ob dir dann noch nach einer so raschen Schwangerschaftsfolge ist. Falls du stillen solltest, kann der Eisprung auch länger ausbleiben.
von
malini
am 11.10.2018, 22:18
Antwort auf:
Zweites Kind bei mischeinkünften innerhalb von 14 Monaten?
Ich möchte das auch gar nicht als Anlass zur Unterstützung verwenden
Aber wenn die Geburt gut läuft und ich für mich merke, das ich mich früh damit arrangieren kann, wäre es schön mal schön diesen Hintergrund zu kennen. War bei dem aktuellen Baby nicht der Fall, wodurch ich einen Verlust von voraussichtlich 200 bis 300€ im Monat habe. Das möchte ich gerne beim nächsten mal umgehen!
Danke für aber schon mal für die Info
von
Meyla
am 11.10.2018, 23:09