Liebe Frau Bader,
ich bin in Elternzeit, arbeite aber halbtags bei meinem alten Arbeitgeber. Aufgrund SGB V bin ich in dieser Zeit von meiner Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Ich bezahlt einfach weiterhin meinen Beitrag bei meiner privaten KV.
Wie hoch ist nun der Zuschuss vom Arbeitgeber? Wie vorher die Hälfte meines Beitrages bei meiner privaten KV?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Christine
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 10:55
Antwort auf:
Zuzahlung private Krankenversicherung
Hallo,
nein, den von Desiree genannten Anteil. Der bemißt sich ja von der Teilzeit (in Prozenten).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2004
Antwort auf:
Zuzahlung private Krankenversicherung
Ja, max der Durchschnittsbeitrag zur gesetzl. KV (AFAIR 14,x %).
Viele Grüße!
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 22:27
Antwort auf:
Zuzahlung private Krankenversicherung
Man will mir nämlich nur die Hälfte bezahlen, da ich nur Teilzeit arbeite, ob dies erlaubt ist....???
Danke,
Christine
Mitglied inaktiv - 21.01.2004, 06:34