Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 36. Woche schwanger, befinde mich nun also in der gesetzlichen Mutterschutzzeit vor der Entbindung. Ich würde gerne wissen, ob ich in dieser Zeit sowie in den 8 Wochen nach der Geburt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse bezahlen muss? Ich habe gelesen, dass man in der Bezugszeit von Mutterschaftsgeld keinen Zusatzbeitrag zahlen muss, sofern man keine anderen beitragspflichtigen Einkommen hat. Zählt zu diesen anderen Einkommen auch der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Muss ich also den Zusatzbeitrag bezahlen, wenn ich zusätzlich zum MuSchaGeld der Krankenkasse von meinem Arbeitgeber diesen Zuschuss bekomme? Und wie sieht die Regelung in der Elternzeit aus? Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen Mama von Hexchen
Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 15:37