Hallo Frau Bader, im August endet meine Elternzeit. Ich möchte an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, allerdings nur als Teilzeitkraft. Mein Chef hat in meiner Elternzeit keinen Ersatz eingestellt und es ist fraglich, ob er mich überhaupt beschäftigen kann. Möglicherweise kündigt er mir schnellstmöglich. Aber selbst wenn er mich noch ein paar Monate länger beschäftigt, ist es fraglich, wann ich betriebsbedingt gekündigt werde. Unser Betrieb hat weniger als 15 Mitarbeiter. Wie sieht es bei einer Kündigung durch meinen AG aus mit dem Arbeitslosengeld? Aus welchem Zeitraum wird das ALG berechnet? Teilweise vor, teilweise nach EU? Eine Mischung aus Vollzeit- und Teilzeitentgeld? Wahrscheinlich stelle ich mich schlechter, wenn mir nach 6 Monaten Teilzeit gekündigt wird als nach 3 Monaten Vollzeit? Natürlich möchte ich nicht auf Teilzeitbasis in den Beruf zurückkehren, nach wenigen Wochen arbeitslos werden und dann ALG auf Basis des geringeren Gehalts bekommen. Je nachdem kehre ich dann doch lieber Vollzeit zurück... Ich habe etwas beim Bundesministerium für Familien gefunden, allerdings ist das vermutlich aus 2001. Demnach wird das ALG nach dem Vollzeiteinkommen berechnet, wenn ich innerhalb der letzten 3 1/2 Jahre 6 Monate lang voll gearbeitet habe. Bestandschutz beträgt 3 Jahre. Im §§ 131 des SGB III wird für den Bemessungszeitraum die Elternzeit ausgeklammert, ALG-Anspruch bleibt wie beim BMFJFS angegeben? Vollzeit-ALG-Anspruch, trotz Teilzeitarbeit? Ich finde das alles äußerst verwirrend! Können Sie mir weiterghelfen? Vielen Dank, Neschi
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 16:09