Frage: Zurück aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich kehre im November nach 2 Jahren Elternzeit zurück in die Firma. Bis wann und in welcher Form muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange ich arbeiten möchte? Ich möchte von 40 Std. auf 20 Std. halbtags nur vormittags arbeiten und dies aufgeteilt auf 3 Tage halbtags und einen flexiblen Tag in der Woche ganztags. Muß ich dies so exakt reinschreiben? Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe. Viele Grüße

von mel-79 am 16.05.2011, 21:34



Antwort auf: Zurück aus Elternzeit

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2011



Antwort auf: Zurück aus Elternzeit

Hallo Ich würde Dir empfehlen das so zu schreiben und zeitig einzureichen und um schriftliche Bestätigung zu bitten. Teilzeit ist ab einer bestimmten Betriebsgröße möglich und Dein Recht, wenn nicht wichtige betriebliche Gründe vom AG genannt werden können, die dagegen sprechen. Die Aufteilung der Zeiten und Tageszeiten ist Kulanzsache des Chefs. Ich bin da gerade dran gescheitert, da mein AG auf die Abendstunden und Wochenenden bestand ! Viel Glück

Mitglied inaktiv - 17.05.2011, 07:32



Antwort auf: Zurück aus Elternzeit

Hallo Nimo, kann man das so schreiben? meine Elternzeit endet zum 31.10.2011, sodass ich ab dem 02.11.2011 wieder meine Tätigkeit bei Preh beginnen werde. Ich habe zukünftig geplant 20 Std./Woche vormittags zu arbeiten. Es wäre sehr hilfreich für mich, wenn ich diese 20 Std. auf drei Tage halbtags und einen flexiblen Tag in der Woche ganztags einteilen könnte, da ich so für unser Kind eine entsprechende Betreuung habe. Ich würde mich ebenfalls sehr freuen, wenn ich wieder im Vertrieb eingesetzt werden könnte, da ich diese Tätigkeit schon seit dem 01.12.2001 mit viel Freude verrichte. Vielen Dank

von mel-79 am 17.05.2011, 20:47



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