Frage: Zahlt die Krankenkasse

Ich bin Hausfrau (40Jahre) und studiere(bis Ende September).Bin jetzt schwanger, errechneter Entbindungstermin ist der 24.09.2001. Der Mutterschutz beginnt am 14.08.2001. Seit Februar hatte ich einen Nebenjob in einer Optikfirma, sozusagen als freier Mitarbeiter nach Bedarf, ohne einen festen Arbeitsvertrag. Verdienst Februar: 1260 DM (Netto) März: 1553 DM April: 76 DM Danach war für Aushilfen erst mal keine Arbeit. Daraufhin nahm ich eine Vollzeitstelle mit befristetem Arbeitsvertrag in einem Altenheim auf. Der Vertrag geht vom 1.5.01 - 30.7.01. (Verdienst 2300 DM Netto.) Das heißt, ich wäre die letzten 12 Tage vor Mutterschutz ohne Beschäftigung. Die Optikfirma hat mich allerdings bei der Krankenkasse nicht abgemeldet, und läßt mich auch weiter angemeldet. Habe ich Anspruch auf die 25 DM Tagessatz (Mutterschutzgeld)von der Krankenkasse? Oder bleibt mir nichts anderes übrig, als zu versuchen, meinen befristeten Arbeitsvertrag bis einen Tag vor Mutterschutzbeginn zu verlängern?(Falls ich die Altenpflege mit meiner Schwangerschaft überhaupt dann noch schaffe.) Mit lieben Grüßen Jana Brandl

Mitglied inaktiv - 28.06.2001, 15:34



Antwort auf: Zahlt die Krankenkasse

Liebe Jana, Sie haben recht - einen so konkreten Text darf ich nicht beantworten. Nachdem ein Kollege von mir in einer ähnlichen Sache Ärger hatte, muss ich drauf achten. 1. Bitte noch einmal allgemein ins Forum stellen 2. Schauen Sie doch mal in der Suchmaschine 3. Löschen kann den Text nur das R-U-B-Team Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2001



Antwort auf: Zahlt die Krankenkasse

Der Text ist wohl auch etwas zu konkret und ich wollte ihn ändern. Doch nachdem er einmal im Forum war, hatte ich keinen Zugriff mehr und konnte ihn nicht mehr bearbeiten. Tut mir also leid wegen der Formulierung, kommt so nicht mehr vor. Gibt es wirklich keite Möglichkeit den Text nachträglich zu ändern oder zu löschen? Liebe Grüße Jana

Mitglied inaktiv - 29.06.2001, 17:29



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