Sehr geehrte Frau Bader, ich hab zwei Fragen bzgl. der Berechnung des EG. 1.Ich erhielt von Januar - April 2018 eine zusätzliche Funtkionszulage von 250 EUR Brutto als stellv. Einrichtungsleitung. Lt. der Elterngeldstelle werden nur Zahlung berücksichtigt, die laufend steuerpflichtig sind. Auf den Abrechnungen ist die Zulage als lfd. steuerpflichtiges Brutto ausgewiesen. Muss die Elterngeldstelle die Zulage mit einbeziehen? 2. Ich hab im Oktober und November 2017 meinen normalen Job und einen Minijob gehabt. Werden die beiden Bruttobeträge einfach zusammen gefasst oder gibt es zwei Berechnungen? Vielen Dank für Ihre Hilfe :-) MfG N. O'Donoghue
von ODonoghue am 22.10.2018, 16:49