Hallo Frau Dr. Bader, arbeite als exam. Krankenschwester im Krankenhaus, dem TVÖD angeglichen. Habe 50 % Stelle. ( ca. 12 Tage im Monat). Eine Vollzeitkraft arbeitet 2 Wochenenden im Monat. Habe ich das Recht, als TZ Kraft nur ein Wochenende im Monat zu arbeiten? Ist das eine Benachteiligung, wenn ich genausoviele Wochenenden wie eine VZ Kraft arbeiten muß? Kann ich gezwungen werden, zwei Wochenenden zu arbeiten? Im Moment arbeite ich 2 WE. Habe drei Kinder unter 8 Jahre und möchte die Wochenenden natürlich lieber mit meiner Familie verbringen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße.
von MKAH am 03.02.2014, 15:07