Ich bin seit 3 Jahren Filialleiterin einer 4-Mann/Frau Bankfiliale auf 80% Teilzeitbasis. Mein Sohn ist in der 1.Klasse und wird im März 2012 7Jahre alt. Mein Arbeitsvertrag ist an die Schließungszeiten des KiGa angepasst (3 Minuten entfernt). Mittwochs habe ich frei. Überstunden sind nach gesetzl. und tariflichen Bestimmungen lt Arbeitsvertrag möglich. Ich wehre mich auch nicht dagegen. Das Ausmaß ist für mich allerdings nicht mehr tragbar. Samstagsveranstaltungen, Seminare die auf das Wochenende gelegt werden, Schulungen und Informationsveranstaltungen außerhalb meiner Arbeitszeit und nun auch noch 2 Kundenveranstaltungen (März bzw April) ab 18.30 bis ca. 21.30 (Arbeitszeitbeginn ist 08.00 Uhr, d.h.es wären 11 Stunden Arbeitszeit an diesen Tagen). Ebenfalls neu: erreicht mein Service-Team seine Ziele nicht, müssen die Kollegen zu einem "Brainstorming" am Mittwoch Nachmittag (Filialen geschlossen). Ich als Filialleiter soll sie an meinem freien Mittwoch begleiten. Ist das o.k? Von einer betrieblichen Notwendigkeit kann wohl keine Rede sein. Mein Mann ist an den Veranstaltungstagen frühstens um 19.00 Uhr zu Hause, d.h. ich habe ein Betreuungsproblem. Ach so, die gesamten Überstunden sollen per Freizeitausgleich abgegolten werden, was de facto nicht funktioniert, weil ständig jemand auf Seminar ist oder Urlaub hat und eine Mindestbesetzung von 3 Personen vorgeschrieben ist. Betriebsrat ist nicht auf Seiten der Arbeitnehmer und für mich kein Ansprechpartner mehr. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 13.02.2012, 21:22