Frage: Wiedereinstieg

Sehr geehrte Frau Bader, nach meine Elternzeit steige ich demnächst wieder voll (40-Stunden) in meinen Job ein. Mein Chef hat versucht, mir eine Halbtagsstelle anzubieten in einer anderen Abteilung, aber völlig unter dem Niveau meiner Stelle vor der Elternzeit. Da ich diese abgelehnt habe, argumentiert er nun damit, dass ich zwar einen 40-Stunden-Vertrag habe, aber nicht mehr flexibel genug sein kann mit Kind, um diesen Job auszuführen. Wenn er versuchen möchte mich rauszuekeln, sitzt er am längeren Hebel, könnte also ständig Dienstreisen oder Meetings bis spät abends ansetzen, sodass ich organisatorisch schnell an meine Grenzen kommen. Nun meine Frage: wenn ich meine 40-Stunden pro Woche arbeite, kann man mir rechtlich etwas vorwerfen, wenn ich einige Dienstreisen nicht wahrnehmen kann oder einige Meetings am Abend? Ich will es nicht auf einen Streit mit meinem AG ankommen lassen, aber ich möchte auch in meinen alten Job zurück, da ich mir zutraue, die Arbeit zu schaffen, wenn mir keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden. Herzlichen Dank!

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 15:59



Antwort auf: Wiedereinstieg

Hallo, das hängt von dem Arbeitsvertrag und den alten "Gewohnheiten" und dem ab, was in der Firma üblich ist. Höchste Arbeitszeit (ohne SS9 sind 90 Std/ Doppelwoche. Problem in der Praxis ist doch: wenn er Sie ärgen will, schaft er es. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2009



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