Hallo, meine Elternzeit läuft im August diesen Jahres aus. Aufgrund dessen habe ich den Antrag auf eine Teilzeitbesch. gestellt, mit 15 Std./Woche. Mein Arbeitgeber bietet mir eine solche Stelle an, allerdings mit Beginn sofort. (Natürlich mit dem Hinweis, für August würde es bis jetzt schlecht mit einer Teilzeitbeschäftigung aussehen) In wie weit kann ich einen Ausgleich für meine restliche Elternzeit fordern? Evtl. bei Schulanfang meines Kindes oder ...? Ich würde mich über Ihre Antwort sehr freuen. Viele Grüsse Maren
Mitglied inaktiv - 19.04.2007, 21:51