Frage: Wiedereinstieg in Elternzeit...

Hallo Fr Bader, ich habe das zweite EZ Jahr vor mir (ich habe nur 2 beantragt) und würde gerne ab Jan od Febr bei meinem AG wieder anfangen zu arbeiten. Hab vorher in TZ gearbeitet - 18h. Nun würde ich gerne auf Minijobbasis anfangen zu arbeiten. Nun hab ich 2 Fragen: 1. Wenn ich mich vor Ablauf der 7 Wochen einig werde mit dem AG geht das doch auch oder sollte ich - um keine rechtlichen Nachteile zu haben- die 7 Wochen Frist einhalten? 2. Sollte ich in der Vereinbarung eine mögliche Aufstockung von Minijob auf TZ zwingend drinstehen? 3. Während der EZ gehen doch Rentenbeiträge in meine Rentenkasse wie wenn ich in VZ arbeiten würde. Geht beim Minijob auch was zusätzlich rein oder nichts? 4. Was sollte ich noch beachten um keine rechtl Nachteile zu haben? Danke für die Antworten. lg mimi

von mimiblue am 02.12.2014, 10:48



Antwort auf: Wiedereinstieg in Elternzeit...

Hallo, 1. Die Frist gilt ja nicht, da Sie weniger al 15 Std arbeiten wollen u darauf keinen Anspruch haben 2. Nein - es sollte drinstehen, dass der Minijob auf die EZ befristet ist 3. Nur wenn Sie selber einzahlen (mit Ag klären) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2014



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