Hallo Frau Bader...
Ich möchte im Juni gerne wieder in meinem Job ( Busfahrerin im Öffentlichen Dienst ) einsteigen. Ich hatte eine Vollzeitstelle und möchte nun 32 Std in der Woche gehen.... Mir legte man aber nahe das ich flexibel sein muß und meine Arbeitszeit zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr Abends liegen wird. Auf Wochenend Arbeit und Feiertag muss ich mich auch einstellen. Ich sagte das ich alleinerziehend bin und keinerlei Beträuungsmöglichkeiten ausser der Kita habe. Habe als Antwort bekommen das ich mir dann noch eine Tagesmutter suchen müsste. Aber das kann ich von meinem Gehalt nicht leisten. Unteranderem nach Rücksprache mit dem Jugendamt schwer zu realisieren...
Ist das rechtens mit den Arbeitszeiten? Denn bei manchen Frauen, die nicht alleinerziehend sind klappt eine Familienfreundliche Arbeitszeit ja auch...
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MFG
Stella
von
Stella_1975
am 25.01.2014, 13:47
Antwort auf:
Wiedereinstieg als Alleinerziehende
Hallo,
wenn dies in ihrem Arbeitsvertrag so geregelt ist, haben sie leider keinen anderen Anspruch. Der Arbeitgeber soll sich zwar bemühen, Ihnen entgegenzukommen, wenn dies aber nicht möglich ist, muss er nicht. Ich würde noch einmal das persönliche Gespräch suchen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014
Antwort auf:
Wiedereinstieg als Alleinerziehende
Ja. Ist rechtens. Vor allem wenn Du vor dem Kind auch bis 20 Uhr gearbeitet hast und am Wochende.
Ich habe unter anderem aus dem Grund kündigen müssen.
Das wirst Du dann auch müssen, wenn Du den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst.
von
Sternenschnuppe
am 25.01.2014, 14:05
Antwort auf:
Wiedereinstieg als Alleinerziehende
Na super.....
von
Stella_1975
am 25.01.2014, 14:26
Antwort auf:
Wiedereinstieg als Alleinerziehende
Das Problem haben wohl fast alle Mütter die berufstätig sind.
Oft kann der vater ja trotzdem die Betreuung dann nicht übernehmen, aus den verschiedensten Gründen. Ich kann nur sagten, wir wären ohne Oma schon echt aufgeschmissen gewesen....
Zur Tagesmutter würde ich Dir auch raten. IMO müßte die auch bezahlt werden. ist zumindestens hier so. Gibt hier mehrere Mütter (trotz verdammt gut ausgebauter KiTa), die beides haben. Die Eltern zahlen einen Satz an das Jugendamt, und davon werdenaKiTa und Tagesmutter bezahlt. Wieviel ist abhängig von der Stundenanzahl, und vom Einkommen der Eltern.
Familienfreundliche Arbeitszeiten in Deutschland sind leider, leider Wunschdenken. Wo ich auch immer die Gegenseite wo sehe. Unsereins will ja auch medizinische Betreuung am Wochenende haben, will einkaufen können (am liebsten rund um die Uhr), Kinderbetreuung rund um die Uhr (gibt es in einigen Städten schon), abends/Wochenende in Kneipe, Gaststätte und Co. HeiligabdSilvester noch schnell die letzten Besorgungen machen können usw. All diese Jobs werden halt oft von Frauen geleistet - und verdammt viele davon haben eine Familie. Und sehr, sehr selten heißt es dann vom Arbeitgeber, wir nehmen Rücksicht auf Kinder......
Mitglied inaktiv - 26.01.2014, 09:50