Hallo Frau Bader! Ich befinde bis 31.1.09 in Elternzeit.Am 1.2.09 beginne ich meinen Dienst wieder ( Kindergarten,öffentlicher Dienst ). Nun bin ich aber wieder schwanger ( 6.ssw.) Ich habe aber trotzdem vor bis zum Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen.Das sind immerhin 4 Monate. Kann mir mein Arbeitgeber verwehren,wieder arbeiten zu kommen? Wann MUß ich dem Arbeitgeber von der neuen Schwangerschaft berichten? Ich wollte die ersten 3 Monate abwarten.Habe dabei aber ein ungutes Gefühl,weil ich 2 Wochen später dann wieder arbeiten kömmen würde und dann auch nicht lange bleibe. Dake und l.G.Winterbaby
Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 10:36