Hallo Frau Bader, Ich bin gerade in EZ, die noch bis zum 11.12.2012 geht. Müßte also am 12.12.2012 wieder arbeiten. Bin aber wieder schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 11.02.2013. Mutterschutz würde also am 1.1.2013 beginnen. Bekomme ich dann den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutz und die 13EUR pro Tag von der Krankenkasse? Auch wenn ich dann ab den 12.12.2012 in Arbeitsverbot gehe, da ich in einem medizinischen Beruf arbeite? Bekomme ich dann nur die 300EUR Elterngeld pro Monat, weil ich ja dann nur ein paar Wochen "arbeiten"(Arbeitsverbot) war (12.12.2012-31.12.2012) und sonst ja nur in Elternzeit war? Oder wie wird das dann berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich hoffe ich konnte alles verständlich erklären. LG Bloody
von Bloody am 21.06.2012, 21:37