Ich bin seit 10.05. im Mutterschutz und stehe in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis und stand ausserdem zusätzlich bis 31.3. in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes wurde aber nur mein jetziges Arbeitsverhältnis und den Verdienst ab 1.4. genommen. Zur Berechnung wird doch aber die letzten 3 Monate vor der Schutzfrist genommen und dazu gehören die Monate März und Februar wo ich aufgrund des 2. Arbeitsverhältnisses wesentlich mehr verdiente als im April. wie muss in meinem Fall berechnet werden? Zählt das befristete Arbeitsverhältnis dazu?
von marmelade am 13.06.2012, 21:23