Wie weit reicht der Kündigungsschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie weit reicht der Kündigungsschutz?

Guten Morgen, mein AG hat mich anfang des Jahres (aus betriebsbedingten Gründen) kündigen wollen. Ich habe ihm daraufhin gesagt, dass ich schwanger bin. Früher konnte ich es nicht sagen, denn ich wusste es selbst erst seit ein paar Tagen... Am nächsten Tag habe ich ihm dann sofort ein Attest vom Arzt gebracht, dass ich wirklich schwanger bin. Seither versucht er mit der ganzen Psychopalette, mich raus zu mobben, was jetzt nur dazu geführt hat, dass ich seit einiger Zeit krankgeschrieben bin. Jetzt sieht es wohl so aus, dass die Firma 1 meines AG (Muttergesellschaft - in der ich offiziell angestellt bin) geschlossen werden soll, und alle AN in die Firma 2 (Tochtergesellschaft) gewechselt werden sollen. Heißt, die Mitarbeiter bekommen einfach nur einen neuen Vertrag...Gebäude, Arbeit...alles bleibt gleich! Meine Frage: Ist es dem AG wirklich möglich, alle AN mit in die neue Firma zu nehmen, nur mich nicht, oder gilt da weiterhin ein besonderer Kündigungsschutz. Kann es also passieren, dass ich mit Schließung von Firma 1 tatsächlich arbeitslos bin? Und wie sieht es in dem Fall dann mit Elterngeld aus? Gehe im September in MuSchu... Danke und LG

von Babybauch November13 am 24.05.2013, 10:44



Antwort auf: Wie weit reicht der Kündigungsschutz?

Hallo, wenn die Firma schließt, kann der AG eine Ausnahmegenemigung der Aufsichtsbehörde erlangen, dann kann er Ihnen trotzdem kündigen. In wieweit eine Betriebsübernahme durch die andere Firma vorgenommen wird, kann ich nicht beurteilen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2013



Antwort auf: Wie weit reicht der Kündigungsschutz?

Da hast Du auch Kündigungsschutz. Bei Mobbing lass Dir ein Beschäftigungsverbot vom Arzt geben, dann bekommst Du Deinen Lohn weiter und rutschst nicht ins Krankengeld.

von Sternenschnuppe am 24.05.2013, 11:11



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