Hallo Frau Bader,
das Elterngeld fällt ja unter den Progressionsvorbehalt.
Wie ist das, wenn ich 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme.
Wird dann das volle Elterngeld nach 12 Monaten in die Einkommensteuererklärung gerechnet oder so, wie auch ausbezahlt wurde?
Ich hoffe, die Frage war verständlich ?!?!
Liebe Grüße
von
Tanscha
am 17.06.2013, 16:35
Antwort auf:
Wie verhält sich das mit dem Progressionsvorbehalt bei 2 Jahren Elternzeit?
Der Bezug ist immer nur im ersten Jahr - lediglich die Auszahlung passiert ggf. später.
Daher: steuerlich wird es immer so angerechnet als ob man nicht gesplittet hat! Daher aber auch kein Abzug beim EG wenn man im 2. Jahr arbeitet!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 18.06.2013, 15:17
Antwort auf:
Wie verhält sich das mit dem Progressionsvorbehalt bei 2 Jahren Elternzeit?
Super, vielen Dank für die Antwort!!!
Vielleicht noch was: Ich weiss, wenn ich auf 450 Euro oder Teilzeit arbeiten gehe, dass das EG gekürzt wird.
Aber wie ist das bei einem 165 Euro-Job? Da auch?
Oder wäre das in Ordnung?
Ich finde hierzu nirgendwo eine Antwort....
LG
Tanja
von
Tanscha
am 19.06.2013, 08:37
Antwort auf:
Wie verhält sich das mit dem Progressionsvorbehalt bei 2 Jahren Elternzeit?
Es wird im ersten Jahr immer gekürzt um das, was sie weniger zum alten Gehalt ausgleichen müssen.
Beispiel mit 65% Elterngeld
Du hattest 1000 netto im Job
Bekommst 650 Elterngeld
Verdienst Du dann 200€ zu, müssen sie nur noch 800€ ausgleichen.
Heißt also 65% von 800 = 520 €
Plus die 200€ Verdienst sind 720€ , also hast dann 70€ mehr als wenn Du nicht arbeitest.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2013, 20:33
Antwort auf:
Wie verhält sich das mit dem Progressionsvorbehalt bei 2 Jahren Elternzeit?
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Einen schönen sonnigen Tag wünsche ich noch ;-)
von
Tanscha
am 20.06.2013, 08:17