Sehr geehrte Frau Bader! Vor einigen Wochen hatte ich eine Frage zur Elternzeitverlängerung für das 1. Kind und Antragstellung auf Elternzeit u. Mutterschutz wg. erneuter Schwangerschaft. Leider hatte sich dies, aufgrund von Fehlgeburt einige Tage vor Antragstellung, erledigt. :-( Trotzdem habe ich die Elternzeit für meinen Sohn geb. am 21.10.13, für den ich bereits 2 Jahre Elternzeit genehmigt bekommen hatte, innerhalb der 7-Wochen-Frist, um ein weiteres Jahr (schriftl. per Einschreiben mit Rückschein) an meinen Arbeitgeber versendet. Der Rückschein kam auch innerhalb von 4 Tagen zurück. Das heißt der Antrag ist eingegangen. Da ich in dem Anschreiben auf eine schriftliche Rückantwort gebeten habe nun meine Frage: Wie lange soll ich auf eine Reaktion von meinem Arbeitgeber warten? Inzwischen sind 2 Wochen vergangen und ich habe von dort noch nichts gehört. Vielen Dank im voraus. MfG
von Schmunzelhase75 am 14.09.2015, 09:53