Hallo, mein Sohn wird am 05.08.2017 eingeschult. Der Vater von meinem Sohn und ich haben uns schon vor der Geburt getrennt, jedoch haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Nun steht, wie gesagt, die Einschulung vor der Tür. Er hat den Schulranzen, das Mäppchen und den Turnbeutel beigesteuert und ich den Rest. Das Mittagessen will er auch, unter strengen Auflagen, zur Hälfte bezahlen. Meine Frage nun, ist er nicht verpflichtet generell die Hälfte der Kosten zu tragen? Er beruft sich immer darauf, dass er mir doch Unterhalt bezahlt und ich Kindergeld bekomme. Hat er da Recht? Das wäre die 1. Frage von vielen.
von cara75 am 02.07.2017, 14:34