Hallo, wie berechnet sich das Gehalt bei einem individuellen Beschäftigungsverbot wenn ich Teilzeit gearbeitet habe, dann aber wieder auf Vollzeit aufgestockt habe?
Konkreter Fall:
Ich bin grundsätzlich Vollzeit beschäftigt, habe allerdings meine Arbeitszeit reduziert auf Teilzeit befristet bis Ende September. Ab Oktober werde ich wieder unbefristet Vollzeit arbeiten. Angenommen ich werde im Okt/Nov schwanger - zählt dann mein Vollzeitgehalt?
Lt. §11(2) Mutterschutzgesetz "Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen..."
Da ich eine unbefristete Vollzeitstelle habe und lediglich befristet reduziert habe, müsste das doch dann gelten. Oder?
Viele Grüße und danke schon mal.
von
Sajes
am 08.06.2016, 10:12
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Wie berechnet sich das Gehalt in einem individuellen Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV jeweils bekommen würden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Gehalt in einem individuellen Beschäftigungsverbot?
Du bekommst während dem Beschäftigungsverbot das gleiche Entgelt wie wenn du arbeiten würdest. D.h. ist dein Vertrag Vollzeit, bekommst du auch das volle Entgelt.
Wieso gehst du denn davon aus, dass du ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommst?
von
chrissicat
am 08.06.2016, 10:43
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Gehalt in einem individuellen Beschäftigungsverbot?
Hallo Chrissicat,
Also mein volles Gehalt, auch wenn ich gerade erst wieder voll arbeite?
Ich gehe davon aus, weil ich beim 1. Kind eine Risikoschwangerschaft aufgrund einer chron. Erkrankung hatte und das ja jetzt die selbe Situation dann wäre.
Mir wäre es nur wichtig zu wissen, wieviel ich wie gesagt an Gehalt bekäme - um mal grundsätzlich zu planen.
von
Sajes
am 08.06.2016, 13:47
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Gehalt in einem individuellen Beschäftigungsverbot?
Achso ja, ich bin mir nur so unsicher, weil ich ja zwar einen Vollzeit Vertrag habe - den ja aber die ganze Zeit auf Teilzeit reduziert habe und somit nur Teilzeit Gehalt bekommen habe. Die Befristung läuft nur jetzt aus und ich würde die auch nicht verlängern, also ab Oktober wieder voll, mit vollem Gehalt.
Ich war nur verunsichert, weil ich irgendwas gelesen hatte mit - es werden 3 Monate zurück gerechnet und davon der Durchschnitt gezahlt...
von
Sajes
am 08.06.2016, 13:50