Wie beantrage ich Elternzeit für das zweite Kind ???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie beantrage ich Elternzeit für das zweite Kind ???

Hallo Frau Bader, Also ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Kind, geb. 21.11.2011, Elternzeit endet zum 20.11.2014. Jetzt bin ich wieder Schwanger und der voraussichtlicher Geburtstermin ist am 01.11.2013. Bei meinem ersten Kind habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt, und möchte für das zweite Kind weitere 2 Jahre nehmen, welchen Datum muss ich nennen und wann muss ich das Schreiben spätestens zum Arbeitsgeber zuschicken. Ach ja ich habe während der Elternzeit nicht gearbeitet und noch was mein Arbeitgeber weiß schon über meine 2. Schwangerschaft bescheid. Vielen Dank im Voraus. Liebe gr. seve

von Seve am 12.10.2013, 17:59



Antwort auf: Wie beantrage ich Elternzeit für das zweite Kind ???

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Wie beantrage ich Elternzeit für das zweite Kind ???

Hi Ich hoffe du hast die Eltrenzeit wegen des ersten Kindes bereits abgebrochen und Mutterschutz beantragt, wenn nicht, dann schleunigst machen. Du verschenkst gerade Geld. Zum Mutterschutz hast du nämlich das Recht die Eltrenzeit vorzeitig zu beenden - auch ohen Zustimmung des AG und bekommst dann volles Mutterschaftsgelde. Aber eben erst ab Antrag. Gleichzeitig beim AG beantragen, das dir bis zu einem Jahr Elternzeit vom ersten Kind auf einen späteren Zeitpunkt übertragen wird. Elternzeit für das zweite Kind kannst du dann, vorausgesetzt es wird keien Frühgeburt oder Zwillinge, bis zu 1 Woche nach der Geburt melden - wie bei Kind Nr1 auch.

Mitglied inaktiv - 12.10.2013, 19:06



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