Hallo Zur Vorgeschichte: Mein Noch-Ehemann ist nicht der (leibliche) Vater meines nach Scheidungsantrag geborenen Sohnes, welcher nach 1, 5 Jahren Trennung auf die Welt kam. Da mein neuer Lebensgefährte der leibliche Vater ist, möchte er natürlich die Vaterschaft anerkennen. Dazu bewegte ich nach langer Diskussion meinen Noch-Ehemann zur Vaterschaftsaberkennung. Nach Unterschift beim Standesamt droht dieser nun mit Widerspruch. Nun meine Frage: Wie lange, wenn überhaupt, ist es möglich eine Vaterschaftsaberkennung zu widersprechen? Hoffe auf baldige Antwort
von lilifee-hl am 01.02.2013, 00:25