Hallo Frau Bader!
Meine Schwiegermutter weigert sich trotz mehrfaches darauf hinweisen den Gartenteich der mittem in der Wiese liegt zu Sichern.
Wenn ich im Sommer wieder arbeiten gehe, wird mein Sohn dann 2 Jahre morgens bis 14,30 Uhr bei meinen Schwiegereltern sein (sonst kann mir keiner auf mein Kind aufpassen).
Wer haftet dafür, wenn mein Sohn wirklich in den Teich fällt und ertrinkt?
Kann ich dann meine Schwiegereltern haftbar machen?
Soll ich für mein Kind lieber eine Tagesmutter suchen?
Danke für die Hilfe!!
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 16:20
Antwort auf:
Wer haftet bei Unfall im Gartenteich?
Hallo,
ich schließe mich meinen Vorrednern an..
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2003
Antwort auf:
Wer haftet bei Unfall im Gartenteich?
Also ich würde mir lieber ne Tagesmutter suchen!Was nützt es Dir wenn Du Deine Schwiegereltern haftbar machen kannst -Dein Kind würde dadurch nicht wieder lebendig! Zu den Schwiegereltern-keine Absicherung würde für mich bedeuten daß ich nicht mehr mit meinem Kind hingehe!
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 17:08
Antwort auf:
Wer haftet bei Unfall im Gartenteich?
Natürlich haftet sie, das nützt Dir aber bei einem toten Kind nicht viel. Also: entweder Gartenteich sichern (abbauen oder mannshohen Zaun drumrum) oder kein Besuch mit Kind mehr, geschweige denn Tagesmutter!
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 21:11