Hoffe ich bin hier richtig bei Ihnen.
Wir hoffen natürlich das uns beiden (Eltern) nie etwas passiert, aber falls doch wollen wir jetzt regeln wohin unsere Kinder kommen.
Wie ist denn das, stimmt das wirklich das die Kinder (wenn noch nichts geregelt wurde) zuerst in Obhut des Jugendamtes kommen, auch wenn Oma und Opa da sind?
Wie setze ich so ein Schreiben auf? Muß ich dies auch vom Notar beurkunden lassen?
Vielen DANK!
Michele
Mitglied inaktiv - 18.08.2009, 13:52
Antwort auf:
Wenn Eltern sterben - wohin mit Kindern?!
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2009
Antwort auf:
Wenn Eltern sterben - wohin mit Kindern?!
Wurde hier schon beantwortet:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=66285
Mitglied inaktiv - 18.08.2009, 14:28