Liebe Frau Bader,
mein Mann ist arbeitslos geworden und zeitgleich erwarte ich unser 3 Kind. Ich bin Hausfrau und familienversichert, habe aber eine geringfügige Beschäftigung, zahle aber keinen Beitrag zur sozialversicherung. Also entfällt bei mir sicherlich die Zahlung von Mutterschaftsgeld, aber welche Leistungen kann ich denn erhalten bzw. beantragen?
Vielen Dank Flora
Mitglied inaktiv - 02.04.2003, 10:28
Antwort auf:
welche leistungen stehen mir zu?
Hallo,
das trifft bei Hausfrauen aber nicht zu. WEnn überhaupt erhalten Sie einmalig einen Betrag von ca. 75 € (Entbindungsgeld) über die KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2003
Antwort auf:
welche leistungen stehen mir zu?
Hallo Flora,
habe gerade deinen Beitrag gelesen. Bin eben im Netz auf das "Bundesversicherungsamtes" in Bonn aufmerksam geworden. Dort kann man Mutterschaftsgeld beantragen, für geringfügig Beschäftigte. Hier die Nummer 0228/61918888 oder schau mal im Netz. Dort kann man den Antrag runterladen und direkt ausfüllen. Viel Glück!!!
Maja
Mitglied inaktiv - 02.04.2003, 11:51