Babsi26
Guten Abend! Ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt: Ich habe ein Depot meines vorherigen Arbeitgebers in 20 Minuten Entfernung zu meinem Wohnort geleitet. Dieses Depot wurde mit meinem Eintritt in den Mutterschutz vor der Geburt unseres ersten Sohnes (Frühjahr 2021) geschlossen. Letztes Jahr kam unser zweiter Sohn zur Welt und somit läuft aktuell meine zweite Elternzeit. Diese endet am 31.08.2024. Zwischenzeitlich wurde die komplette zum Depot gehörige Abteilung am Hauptstandort meines Arbeitgebers auch geschlossen. Im Arbeitsvertrag ist ganz klar das Depot als Arbeitsstelle benannt und auch kein Passus enthalten, der eine eventuelle Standortversetzung beinhaltet. Das Hauptbüro befindet sich in 1,5 Stunden Entfernung mit dem Auto. Ich bin seit August 2015 im Unternehmen angestellt. Nun meine Fragen: 1) Kann ich um eine Auflösung meines Vertrages bitten? 2) Steht mir Abfindung zu und wenn ja wieviel? 3) Darf der Arbeitgeber mich zu einem Standortwechsel „zwingen“? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße Barbara
Hallo, entscheidend für die Frage ist (und das habe ich nicht verstanden), was im Arbeitsvertrag als Tätigkeit steht und ob diese jetzt noch auszuüben ist. Auch der Einsatzort muss dort geregelt sein. Liebe Grüße NB
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