Welche finanziellen Ansprüche hat eine Studentin in befristeter Beschäftigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche finanziellen Ansprüche hat eine Studentin in befristeter Beschäftigung?

Liebe Frau Bader, mein Fall ist etwas kompliziert: ich bin Studentin und finanziere mich durch eine studentische Beschäftigung (50 % RAZ). Mein Vertrag ist befristet bis zum 31.Juli. Unter „normalen“ Umständen würde er danach ziemlich sicher um ein halbes Jahr verlängert werden. Nun bin ich aber schwanger geworden. Aktuell bin ich in der 9 SSW, errechneter Entbindungstermin ist der 20. Dezember. Als studentische Beschäftigte habe ich nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und als Studentin habe ich ja eigentlich keinen Anspruch auf Harz4. Was stehen mir denn für Hilfsangebote offen, vorausgesetzt (und sehr wahrscheinlich) dass mein Vertrag nicht verlängert wird, sobald meine Chefin von der Schwangerschaft weiß. Wäre ich besser dran, meinen Arbeitgeber versuchen zu überzeugen, mir wenigstens einen neuen Vertrag bis zum Eintritt des Mutterschutzes (Anfang November) zu geben? Um es noch ein wenig komplizierter zu machen: Mein Freund bezieht aufstockend Harz4. Im Oktober spätestens möchten wir zusammenziehen und werden spätestens da zu einer Bedarfsgemeinschaft. Was raten Sie mir? Vertrag auslaufen lassen und sich (beurlaubt auf ALG II) auf die (inoffizielle, da beurlaubt) Beendigung der Abschlussarbeit konzentrieren, um sie nach der Elternzeit gleich abzugeben oder lieber versuchen Vertrag bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern? Einen längeren Arbeitsvertrag wird mir mein Arbeitgeber definitiv nicht geben. Vielen Dank und beste Grüße, Annette

von Nedden am 16.05.2013, 18:16



Antwort auf: Welche finanziellen Ansprüche hat eine Studentin in befristeter Beschäftigung?

Hallo, ich würde erst gar nichts von der Schwangerschaft sagen, dadurch dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Ansonsten wäre es natürlich gut, wenn der Vertrag bis zum Eintritt des Mutterschutzes verlängert wird. ich würde erst einmal mit meiner Studienleitung sprechen, was für ihr Studium das tunlichst ist und dann klären, ob Hartz IV oder eventuell BAföG der richtige Weg ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2013



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