Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

Hallo! Meine Elternzeit endet im august diesen Jahres. Ich möchte nicht unbedingt zu meinen alten Arbeitgeber zurück, da die Arbeitszeiten mit nun 2 Kindern einfach zu lang sind. Das wissen die dort aktuell noch nicht. Nun muss ich mich bei denen langsam melden. Was kann ich von denen verlangen? Kann ich sagen, ich gehe nur noch 30 Stunden und nur noch muttischichten? Muss er das akzeptieren? Wenn er das nicht will, kann ich mich kündigen lassen oder kann er sagen, dass er keine passende Stelle für mich hat und dass ich kündigen muss? Ich bin nun schon 7 Jahre dort. Wie verhält sich das mit der Abfindung ?

von MilaLenni20122017 am 01.05.2018, 05:07



Antwort auf: Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

Hallo, Sie haben Anspruch auf Verringerung, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dies aber nicht zu besonderen Zeiten und auch nicht zu besonderen Schichten. Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, und sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, bekommen Sie keine Abfindung, denn das Problem liegt ja sozusagen bei Ihnen. selbstverständlich können Sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen, der eine Abfindung beinhaltet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018



Antwort auf: Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

abfindung? du schlägst ihm deine wunscharbeitszeiten vor, wenn er diese nicht hat, musst du kündigen. eine abfindung erhälst du nicht, da du ja deinen vollzeitvertrag nicht mehr erfüllen kannst. vielleicht kann er dir entgegenkommen und es gibt eine möglichkeit für dich, so zu arbeiten wie du möchtest?

von mellomania am 01.05.2018, 06:58



Antwort auf: Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

Wichtigste Frage wäre, wie viele Mitarbeiter hat dein AG. Sind es mehr wie 15 Mitarbeiter, hast du ein Anrecht darauf nur noch TZ zu arbeiten. Mit der Ausnahme, das er wenn er begründen kann warum es betrieblich nicht möglich ist, er dieses ablehnen darf. In dem Fall hast du dann die Möglichkeit zu sagen, ich arbeite wieder so wie früher auch entsprechend des Vertrages den du mal unterschrieben hast. Oder du kündigst. Dein Ag kann dich weder kündigen, noch darf er es. Den er kann ja seinen Vertag einhalten, du aber nicht. Und eine Abfindung erhälst du eher nicht wenn du kündigst. Wobei es mitunter vorkommt das AG die trotzdem anbieten weil sie froh sind Mütter mit mehreren kleinen Kindern praktisch los zu werden. Zieht aber nur dann wenn der AG nicht richt das du eh nicht wieder arbeiten willst. Mutterschichten gibt es nicht. Das ist so ein Märchen was immer wieder herum geistert. Du musst grundsätzlich so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht. Auch zu den Zeiten. Kannst du das nicht oder willst du das nicht, musst du schauen ob du mit dem Ag eine Lösung findest. Er ist aber zu nichts verpflichtet, ist also reiner Gutwill. Klappt das nicht, musst du kündigen. Meine zweite Frage wäre, hast du alle 3 Jahre Elternzeit für jedes Kind komplett verbraucht? Wenn nicht, wann sind die beiden Kinder jeweils geboren, wie lange hast du jeweils Elternzeit gemeldet. Könnte ein Plan B sein. Mein Rat wäre aber langfristig zu schauen und die Zeit bis August zu nutzen sich was neues zu suchen. Auch weil du 3 Monate vor Ende der EZ kündigen musst. Dich dann auch jetzt schon an das Arbeitsamt wenden solltest um dich arbeitssuchend zu melden. Falls es dann mit dem jetzigen Arbeitgeber nicht klappt hast du die Zeit bis dahin im Idealfall so gut genutzt das du einen neuen Job hast der besser mit deiner Situation vereinbar ist.

von Felica am 01.05.2018, 07:24



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