Hallo,
ich bin in der 24. SSW und Hartz 4-Empfänger u. mache seit Januar eine Weiterbildung die ich von der Arge bekommen hab.
Kann ich rein rechtlich aus dieser Weiterbildung raus, weil sie mir rein garnichts bringt, ist nur verschwendete Zeit!
Vielen Dank für ihre Antwort
LG Janine
Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 13:52
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Weiterbildung
Hallo,
dann schlage ich vor, Sie hören mit der Ausbildung auf Staatskosten auf und verzichten auch auf die sonstigen Leistungen. Ich habe kein Verständinis dafür, wenn man nicht jede Zusatzqualifikation/ Fortbildung nutzt, um eine neue Stelle zu erhalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2006
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Weiterbildung
Ich würde gerne diese Weiterbildung für dich machen.
Mache gerade meinen Ausbilderschein und darf die 1000 Euro selber bezahlen + 12 Urlaubstage...
Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 17:51
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Weiterbildung
Guten Morgen,
hatte mich ja für die Weiterbildung eingesetzt damit ich sie bekomme, aber als gelernte Bürokauffrau hatte ich gedacht noch etwas dazu zu lernen, doch wenn man dasselbe nochmal durchkaut, hat das nicht wirklich Sinn! U wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich nie wegen einer Weiterbildung nachgefragt, denn von alleine wäre die Arge da nie drauf gekommen!
Gruß Janine
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 07:40
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Weiterbildung
Hallo,
also irgendwie versteht mich keiner so richtig! Habe mich ja für die Weiterbildung eingesetzt damit ich sie bekomme, wollte ja unbedingt eine machen, aber ich bin gelernte Bürokauffrau u. dachte das ich noch etwas dazu lernen könnte, aber wenn man dasselbe nochmal durchkaut das ist in meinen Augen Verschwendung! Freiwillig hätte ich von der Arge nichts bekommen, aber wenn ich das vorher gewusst hätte was für eine Weiterbildung das ist, hätte ich sie erst garnicht begonnen!
Deshalb frag ich ja ob ich da rein rechtlich wieder rauskomme, da könnte ja dann an meiner Stelle jemand her dem die Weiterbildung etwas nützt!
Wäre auch lieber Berufstätig u. nicht vom Staat abhängig!!!!!
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 10:09
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Weiterbildung
Hallo,
nur über Krankschreibung/ BV - oder offener Rücksprache mit der Sachbearbeiterin.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2006