Was muss ich beachten, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit den AG wechsle?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was muss ich beachten, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit den AG wechsle?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich offiziell noch bis Anfang August 2019 in Elternzeit (beantragt hatte ich insgesamt 2 Jahre), möchte mir jedoch zu Anfang des neuen Jahres 2019 in Teilzeit einen neuen Job suchen, da ich mit meinem bisherigen Job nicht mehr zufrieden bin. Ist es korrekt, dass die vertraglich geregelte Kündigungsfrist gilt, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit kündige? Und was ist mit der verbleibenden Elternzeit, die ich nicht in Anspruch genommen habe? Kann ich diese zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder habe ich automatisch Anspruch darauf? Muss ich dafür etwas bestimmtes tun (Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers einholen etc.)? Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße, Cathy1981

von Cathy1981 am 17.09.2018, 11:24



Antwort auf: Was muss ich beachten, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit den AG wechsle?

Hallo, die Kündigungsfrist richtet sich nach Vertrag/ Gesetz. Besser ist es aber, sich mit Zustimmung des AG etwas in Tz in der EZ zu suchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2018



Antwort auf: Was muss ich beachten, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit den AG wechsle?

Würde ich so von abraten. Wenn Du eh nur TZ arbeiten willst, dann hol dir das Ok von AG innerhalb der EZ wo anders in TZ zu arbeiten. Wenn kein direkter Konkurrent muss er schon begründen warum er da sein OK nicht gibt. Das 3te Jahr EZ würde ich erst einmal dran hängen und dann schauen wie der neue AG so ist. Wenn es wirklich was ist, kannst du dann zum Ende der Ez bei deinem alten Ag kündigen. wenn nicht, suchst du dir was neues oder arbeitest wieder bei deinem alten.

von Felica am 17.09.2018, 19:41



Antwort auf: Was muss ich beachten, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit den AG wechsle?

habe ich es genau gemacht. ich habe mir das ok geholt vom AG, habe woanders 30 h angefangen, die probezeit abgewartet und dann beim alten AG gekündigt. da ich alte regelung habe (kinder 2011 und 2013 geboren) kann ich dir zu der übertragung der restelternzeit nichts sagen

von mellomania am 17.09.2018, 20:45



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