Hallo Frau Bader! Ich hab da einige Fragen und hoffe, dass Sie mir helfen können! Meine Elternzeit Endet jetzt am 3.12.11, da ist mein Sohn 2 Jahre alt. Bei meinem Arbeitgeber besteht wahrscheinlich keine Chance teilzeit weiter zu machen. Darüber geredet habe ich mit ihm noch nicht, aber nehme an, dass er mich nur wieder vollzeit übernehmen würde. Gehe ich richtig in der Annahme, dass er mich dann offiziell kündigen muss damit ich mich beim Arbeitsamt melden kann?! Und wie ist das mit dem 2. Elterngeld? Mal angenommen ich würde wieder schwanger werden und nächstes Jahr Sommer das Kind bekommen. Wie würde dann das Elterngeld berechnet werden wenn ich dann erst einige Monate Arbeitslosengeld bekommen hätte und davor ja Elterngeld vom 1. Kind. Und noch eine Frage: ich bin dem Vater des Kindes noch nicht verheiratet, er macht auch gerade noch eine Umschulung. Wie müssen wir das dann eigentlich machen mit der Lohnsteuerkarte mit diesem Kinderfreibetrag oder wie das heißt. Tut mir leid, aber ich kenn mich da gar nicht aus. Was muss oder kann man da machen und wie ist das bei der Einkommensteuererklärung? Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe MfG Calimero
von calimero7713 am 16.05.2011, 21:08