Was für Möglichkeiten zwischen Ende 1. Elternzeit und erneuter Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was für Möglichkeiten zwischen Ende 1. Elternzeit und erneuter Schwangerschaft?

Hallo Frau Bader! Ich hab da einige Fragen und hoffe, dass Sie mir helfen können! Meine Elternzeit Endet jetzt am 3.12.11, da ist mein Sohn 2 Jahre alt. Bei meinem Arbeitgeber besteht wahrscheinlich keine Chance teilzeit weiter zu machen. Darüber geredet habe ich mit ihm noch nicht, aber nehme an, dass er mich nur wieder vollzeit übernehmen würde. Gehe ich richtig in der Annahme, dass er mich dann offiziell kündigen muss damit ich mich beim Arbeitsamt melden kann?! Und wie ist das mit dem 2. Elterngeld? Mal angenommen ich würde wieder schwanger werden und nächstes Jahr Sommer das Kind bekommen. Wie würde dann das Elterngeld berechnet werden wenn ich dann erst einige Monate Arbeitslosengeld bekommen hätte und davor ja Elterngeld vom 1. Kind. Und noch eine Frage: ich bin dem Vater des Kindes noch nicht verheiratet, er macht auch gerade noch eine Umschulung. Wie müssen wir das dann eigentlich machen mit der Lohnsteuerkarte mit diesem Kinderfreibetrag oder wie das heißt. Tut mir leid, aber ich kenn mich da gar nicht aus. Was muss oder kann man da machen und wie ist das bei der Einkommensteuererklärung? Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe MfG Calimero

von calimero7713 am 16.05.2011, 21:08



Antwort auf: Was für Möglichkeiten zwischen Ende 1. Elternzeit und erneuter Schwangerschaft?

Hallo, 1. Wenn der Ag mind. 15 AN hat, besteht ein Anspruch auf TZ (es sei denn, betriebl. Gründe stehen entgegen) 2. Wenn kein Anspruch besteht, müssen Sie kündigen, denn Sie können den Vertrag nicht mehr erfüllen 3. Bei der Berechnung von EG zählt ArbGeld als 0 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2011



Antwort auf: Was für Möglichkeiten zwischen Ende 1. Elternzeit und erneuter Schwangerschaft?

Hallo, wenn der Betrieb eine gewisse Größe hat, muss er dir eine Teilzeitstelle anbieten, sofern nicht dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Du hast aber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Wenn du dort nur vollzeit wieder anfangen kannst und das nicht willst, musst du selber kündigen! Ansonsten hast du ja noch die Möglichkeit, das dritte Jahr Elternzeit zu beantragen, allerdings ohne Elterngeldbezug.

von fabiansmama am 17.05.2011, 10:00



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