Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage bei Ihnen richtig ist, dennoch möchte ich sie stellen: Leider klappt das Schwanger werden nicht so wie mein Partner und ich das wollen. Deshalb sind wir beim IVF-Labor in Betreuung. Wir sind nicht verheiratet (noch nicht). Somit übernehmen die KK keine Behandlungskosten. Meine Frage: Gibt es nach einer Heirat eine Wartezeit, die eingehalten werden muß, bevor die KK ihren Anteil bei der IVF-Behandlung übernimmt? Über eine Info freue ich mich. Viele Grüße aus dem Saarland Silvia Six
Mitglied inaktiv - 12.09.2013, 08:43