Wartefrist nach Heirat für Kostenübernahme IVF

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wartefrist nach Heirat für Kostenübernahme IVF

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage bei Ihnen richtig ist, dennoch möchte ich sie stellen: Leider klappt das Schwanger werden nicht so wie mein Partner und ich das wollen. Deshalb sind wir beim IVF-Labor in Betreuung. Wir sind nicht verheiratet (noch nicht). Somit übernehmen die KK keine Behandlungskosten. Meine Frage: Gibt es nach einer Heirat eine Wartezeit, die eingehalten werden muß, bevor die KK ihren Anteil bei der IVF-Behandlung übernimmt? Über eine Info freue ich mich. Viele Grüße aus dem Saarland Silvia Six

Mitglied inaktiv - 12.09.2013, 08:43



Antwort auf: Wartefrist nach Heirat für Kostenübernahme IVF

Hallo, nicht das ich wüsste. Ab Eheschließung. Fragen Sie aber vorsichtshalber noch mal bei den Ki-Wunsch-Expetern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2013



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