Hallo Frau Bader, verjährt ein Erbe (nach ca. 30 Jahren!), wenn der Begünstigte z.B. ein Grundstück erbt, aber nur, wenn er da baut - und er das wg. mangelnder Genehmigung nicht kann? Oder ist so ein Passus überhaupt üblich/ok? Danke für Ihre Hilfe im voraus! Claudia Rottjakob
Mitglied inaktiv - 03.09.2005, 10:44