Frage: Wann TZ in EZ festlegen

Hallo Frau Bader, habe meinem AG mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Habe folgende Fragen: 1.)Ich möchte gerne im 2 Jahr TZ in EZ gehen. Dies muss ich dem AG 7 Wo vor Mutterschutz mitteilen oder? 2.) Und wann muss ich genau festlegen, wieviele Studen und wieviele Tage ich dann arbeiten möchte? Auch schon bevor ich in Mutterschutz gehe oder kurz bevor ich zurückkomme. Ich würde es ja gleich mitteilen, damit der AG sich einstellen kann, aber ich weiß es ja selber noch nicht. Ich kann ihm eben nur meine Absicht mit TZ in EZ mitteilen? 3.) Und was ist, wenn wir die Vereinbarung nun mit TZ in EZ vor dem Mutterschutz schon vereinbaren, und ich nach einem Jahr dann doch noch daheim bleibenmöchte, geht das? Bis wann muss ich dem AG dann dies bescheidgeben? Danke!

von silvic am 16.05.2012, 10:24



Antwort auf: Wann TZ in EZ festlegen

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2012



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