Hallo!
Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub bis Oktober 2007.Meine Tochter ist 9Monate und wir wünschen uns noch ein Kind.Da bei mir auf Arbeit z.Z.Entlassungen ohne Ende vollzogen werden haben wir uns entschlossen gleich hinterherzulegen.Da ich nach Sozialplan gleich eine der näschsten wäre,da ich noch nicht verheiratet bin und nur ein Kind habe.Wenn es klappt wird es noch in meinem Erziehungsurlaub geboren.Wann muß ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren? Der Mutterschutz müsste doch normal weiterlaufen oder?Wie läuft das mit dem Geld was ich bekomme wird das dann immer noch nach meinen letzten Einkommen berechnet? Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 01.07.2006, 21:23
Antwort auf:
Wann Arbeitgeber informieren?
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ansonsten gibt es für das 2. Kind normal EZ, KG und EG. Mutterschaftsgeld nur den Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2006