Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist im öffentlichen Dienst beschäftigt (Erzieherin) und war bis Mai14 in dreijähriger Elternzeit, bis Dez14 hat sie genehmigten Sonderurlaub. Ab Jan14 tritt sie eine Halbzeitstelle (vor der Schwangerschaft Vollzeit) bei dem alten Arbeitgeber wieder an Heute haben wir erfahren, dass Sie wieder schwanger ist. Wir sind etwas verunsichert, ob wir den AG bereits informieren sollen, u.a. da Sie voraussichtlich, aufgrund mangelnder Abwehrkräfte/Impfungen wie schon bei der ersten Schwangerschaft, sofort wieder freigestellt wird. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen jetzt bereits ganz herzlich. mfG. Peter
von Peter McLen am 08.10.2014, 14:12