Hallo Frau Bader!
Ich arbeite auf 400 Euro Basis bei einem Zahnarzt, eigentlich zur Assistenz, aber seit Feststellung der SS "darf" ich nun an der Anmeldung arbeiten. Habe am 04.01.08 ET und mein Mutterschutz würde am 23.11.07 beginnen. Mein Chef bot mir nun an, daß ich auch trotz beginnender Muschu-Frist weiterarbeiten könne, er hätte nix dagegen, daß müsse ich natürlich selbst entscheiden! Ich meine, ich hätte auch schon mal gehört daß man aus eigenem Ermessen VOR der Entbindung weiterarbeiten darf. Es besteht doch nur NACH der Geburt für 8 Wochen Arbeitsverbot, ist das so richtig? Mir geht es prima, die Arbeit ist nicht stressig (würde fast sagen, ich habe dort mehr Ruhe als zuhause ;-) ) und es kommt mir natürlich gelegen, wenn ich noch ein paar Wochen länger Gehalt beziehen könnte, da ich ja eh kein Mutterschaftsgeld bekommen würde. Muß das alles schriftlich festgehalten werden, kann ich es trotzdem widerrufen, falls es mir plötzlich doch anstrengend wird? Und könnte ich auch trotzdem diesen Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!
Vielen lieben Dank im voraus!
Ihre Jutta
Mitglied inaktiv - 08.10.2007, 22:09
Antwort auf:
Während Mutterschutzfrist arbeiten?
HAllo,
ja, können Sie, hängen Sie die Zeit finanziell doch einfach an den Mutterschutz vor die EZ. Lesen Sie mal auf www.bundesversicherungsamt.de wegen des MG.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2007
Antwort auf:
Während Mutterschutzfrist arbeiten?
hallo,
das du kein mutterschaftsgeld bekommst stimmt nicht. ich bin auch auf 400-euro-basis angestellt und habe mit meiner krankenkasse gesprochen.
die haben mir gesagt, dass ich bis zu 13 euro am tag bekommen würde (also auf die 400 euro im monat komme) und mein arbeitgeber muss irgendwie 30 cent am tag oder so zahlen. das kann man bei der knappschaft nachlesen (minijob-zentrale.de), bei der du hoffentlich angemeldet bist.
arbeiten dürfen tust du, müssen aber nicht und widerrufen kannst du auch jederzeit im mutterschutz.
lg und alles gute,
stephanie
Mitglied inaktiv - 08.10.2007, 22:40
Antwort auf:
Während Mutterschutzfrist arbeiten?
Selbstverständlich kannst Du in den 6 Wochen vor ET freiwillig weiterarbeiten.
Ich hab das 2x so gemacht :-)
Zuhause wäre mir die Decke auf den Kopf gefallen...
Du kannst es schriftlich dem AG gegenüber erklären, mußt das aber nicht.
Und du kannst jederzeit "sofort" in den MuSchu gehen.
Eines ist aber klar: entweder arbeiten ODER Geld vom Amt/KK :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 09.10.2007, 10:16
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Während Mutterschutzfrist arbeiten?
Hallo!
Bin nun ein bissl verwirrt....
Ich dachte, da ich bei der KK als familienversichert gemeldet bin und keine eigenen Beiträge leiste, bekomme ich auch von denen nix als Mutterschaftsgeld. Unter www.minijob-zentrale.de habe ich es aber nun anders gelesen, was ist denn nun richtig??? Also müsste mir mein AG in den Mutterschutzfristen doch was bezahlen? Wenn ja, dann erübrigt sich die Fragen nach dem Antrag bei der Mutterschaftsstelle/BVA, werde ich dann natürlich nicht stellen!!! Logisch!
Würde mich freuen, wenn mir bitte noch mal jemand helfen könnte!
Vielen lieben Dank @all!
Jutta
Mitglied inaktiv - 09.10.2007, 20:42