Hallo!
Bin zur Zeit noch im EU-Rest noch ca. 1Jahr. Werde jetzt ca. 600km weit weg ziehen. Da ich ja nach dem EU nicht vor habe wieder in meinem alten Betrieb zu arbeiten durch die Entfernung, kommt die Frage auf, ob ich meinen Arbeitsvertrag jetzt schon kündigen muß, oder erst, wenn der EU zuende ist. Die neue Adresse muß ich ja sowieso mitteilen, und allein daran sieht der Betrieb ja schon, daß ich nicht zurückkomme. Oder ist es klüger nicht zu kündigen bevor der EU zuende ist (ich könnte ja wieder zurückziehen- weiß die Firma ja nicht wie lange ich warum und wo wohne, oder?)
Generelle Frage: Hat es Nachteile oder neg. Folgen wenn ich jetzt kündige? Oder ist es total egal?
Für eine Antwort meiner durcheinander Fragen wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Krissi
Mitglied inaktiv - 26.05.2001, 15:53
Antwort auf:
Während EU kündigen?
Liebe Krissi,
ich kann Ihnen nicht dazu raten, zu kündigen.
Im EU sind Sie nicht verpflichtet, am Arbeitsort zu wohnen und ohne Kü können Sie weiter den Vorteil des EU (beitragsfreie KK-Vers etc) nutzen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2001
Antwort auf:
Während EU kündigen?
Liebe Fr.Bader,
Bin gerade im Eu Beg.am 25.05.00 3 jahre.Möchte einen aufhebungsvertrag machen.(arbeitsvertrag wurde nie abgeschlossen)Da ich teilzeit arbeiten möchte bis zur Geburt des 2 Kindes, im oktober 2001 . Teilzeit ist ausgeschlossen bei meinem chef.Welche Kündigungsfrist besteht? Geht es auch sofort da er mich nicht halbtags beschäftigen kann.?Wir brauchen das geld.Steht mir dann bis zur vermittlung vom AA Arbeitslosengeld zu?Habe ich eine 3 Monatssperre ?
Vielen dankfür ihre hilfe!!!!!
Andrea
Mitglied inaktiv - 27.05.2001, 22:48
Antwort auf:
Während EU kündigen?
Liebe Andrea,
ein Aufhebungsvertrag bedeutet die gleiche 3-Mo-Sperre beim ArbGeld wie eine Kündigg durch Sie. Dem können Sie nur durch eine Kü durch den AG entgehen.
ArbGeld bekommen Sie im übrigen nur dann, wenn Sie auch dem Arbmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass man bei vielen AA nachweisen muss, wo man das Kind in der Zeit der Arbeit lässt.
Wenn Sie dies nicht können, gibt es weder ArbGeld noch beitragsfreie KK.
Wenn Sie kündigen und sich einen neuen Arbeitgeber suchen, bei dem Sie Teilzeit arbeiten, dürfen Sie 19 Std wegen EU( nicht überschreiten, 15 Std wegen ArbGeld. Dieses wird dann auch gekürzt.
Als Faustregel (hängt von der Höhe des ArbGeldes ab) kann man sagen, dass sich selbst ein 630er in Zusammenhang mit ArbGeld meistens nicht lohnt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2001