Hallo Frau Bader,
ich möchte meine Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz für meine ungeborene Zwillinge gehen zu können.
Laut EUGH (C-116/06 vom 20.09.2007) und anderer Gerichtsurteile ist das ja möglich, nur weigert sich mein AG Mutterschaftsgeld zu zahlen, da er es von der KK trotz U2 immo nicht erstattet bekommt. Die KK schiebt den schwarzen Peter an die extere Stelle, die die Umlageverfahren macht.
Meine Frage ist jetzt, wo kann ich mich hinwenden um mein Recht einzufordern?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela
von
oktavia
am 05.07.2012, 08:51
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen Schwangerschaft
Hallo,
kann ich kaum glauben - das wird immer erstattet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen Schwangerschaft
Komisch... ich habe diesbezüglich hier mit meiner Elterngeldstelle schon telefoniert und die haben mir versichert, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zum MuSchGeld auf jeden Fall von der KK erstattet bekommt und die KK holt sich das vom "Staat" wieder, da es ja eh "Staatsgelder" sind.
Original-Zitat der EG-Stelle.
Bin gespannt, was Frau Bader antworten wird.
Mich interessiert das auch brennend.
von
Sonni74LS
am 05.07.2012, 13:05
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen Schwangerschaft
Das verstehe ich nicht! Nicht das wir uns mißverstehen.
Mir hat meine Personaldame folgendes gesagt, nachdem sie mit mehren Stellen telefoniert hat.
Die Stelle die das U2-Verfahren für meine BKK macht, weigert sich das Mutterschutzgeld (incl. AG-Anteil) was über den "13€" hinaus geht zu zahlen, weil es noch kein deutsches Recht ist. Diesbezüglich laufen 5 Klagen gegen die. Erst wenn es 2013 Gesetzt ist soll es kein Problem sein!
Mich wundert nur, dass z.B. die AOK das komp. MuSCHuGe + AG-Anteil zahlt!! (wie wenn ich vor der Geburt gearbeitet hätte)
MFG Daniela Schäffer,
die durch den ganzen Stress mit vorzeitigen Wehen in der Klinik liegt!!
von
oktavia
am 09.07.2012, 16:33