Hallo Fr Bader, Ich bin derzeit im 2. Jahr Elternzeit nach der Geburt meines ersten Kindes. Nun bin ich erneut schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen bekommen. Kann ich meine Elternzeit nun vorzeitig beenden( Arbeitgeber ist einverstanden) und so mein Gehalt wieder bekommen, obwohl ich bereits das Beschäftigungsverbot habe? Wird die Krankenkasse in diesem Fall( überU2-Umwandlung) mein Gehalt zahlen ( müssen)? Grüße von Pregnancy2
von Pregnancy2 am 08.05.2013, 10:51