Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Angestelltensituation. Ich arbeite im Kindergarten und bin Aufgrund meiner Schwangerschaft vor 3 Jahren ins BV geschickt worden. Hätte es mein Arzt aufgrund von fehlenden Titern nicht getan , hätte es damals mein Arbeitgeber gemacht weil ihm dass zu gefährlich war. Ich habe ganz normal Elternzeit für 2 Jahre beantragt und dann auf 3 Jahre verlängert. Diese läuft am 10.5.2019 nun aus. Jetzt ist es so, dass ich völlig ungeplant und überraschend wieder schwanger bin (vorraussichtlicher ET 16.09.19) , dies meinem Arbeitgeber auch mitteilte mit der Nachricht darüber dass ich meine aktuell laufende Elternzeit vorzeitig beenden möchte um mein ursrüngliches Arbeitsverhältnis von 39 Wochenstunden wieder aufnehmen möchte. Dies hat natürlich finanzielle Gründe wie ich auch ehrlich mitteilte. Zum einen wg der Berechnung für das neue Eltergeld und zum anderen weil ich alleinerziehend bin und während der Elternzeit auf ALG2 angewiesen bin. Mein Arbeitgeber verweigert mir die vorzeitige Beendigung der aktuell laufenden Elternzeit und beruft sich auf das BEEG § 16 Absatz 3 weil er sonst Lohn zahlen müsste den er sich wohl wg Versicherungsbetrugs nicht von meiner Krankenkasse wieder holen könnte und somit auch aus dringendem betrieblichen Grund meinen Antrag ablehnte. Es sei denn ich komme wirklich wieder arbeiten und lase mich nicht wieder ins BV schicken. Mit keinem Satz habe ich gesagt dass ich mich vorsätzlich ins BV schicken lassen will. Dieser Vorschlag kam von meiner Vorgesetzten. Wenn ich nun mein Beschäftigungsverhältnis wieder aufnehme und dann trotz meiner Bemühung ins BV geschickt werde, wie verhält es sich dann? Ist es denn korrekt so wie mein Arbeitgeber den Sachverhalt schildert? Denn ab dem Ende der laufenden Elternzeit bis 10.5.2019 ist die versicherungsrechtliche Problematik offensichtlich nicht mehr gegeben und wenn ich dann ins BV geschickt werde kann sich der AG ja den Lohn von meiner Krankenkasse wiederholen. Für mich klingt das so als ob mein AG schlicht keine Lust hat meine laufende Elternzeit zu beenden weil er im Falle eines erneuten BV meine Lohnfortzahlung selbst übernehmen müsste. Habe ich Recht mit dieser Annahme ? Wenn ja, kann ich was dagegen unternehmen? mit freundlichen Grüssen kathi1212

Mitglied inaktiv - 28.02.2019, 13:45



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Und über das Bv enntscheidet der Ag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2019



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

du kannst deine elternzeit doch nicht beenden um direkt ins bv zu gehen und lohn zu erhalten. drei jahre elternzeit muss man sich leisten können und so ist es nun. wenn der neue mutterschutz IN der elternzeit beginnt, kannst du sie auf einen tag vo dem beginn des neuen mutterschutzes beenden. beginnt der mutterschutz aber DANACH. musst du ganz normal arbeiten gehen bis zum mutterschutz. du teilst dem AG die schwangerschaft mit und ER ist verpflichtet eine gefährdungsbeurteilung zu machen und DANN zu sehen, ob er ersatztätigkeit für dich hat oder ob, wenn er keine hat, ER ein bv ausspricht. der gyn ist raus. du erhälst den lohn, der vereinbart ist. also so, wie dein kind betreut ist und du arbeiten könntest. du kannst nicht aufs bv hoffen und 39 h arbeiten wollen in der hoffnung ein bv zu erhalten. denn sobald der AG ersatztätigkeit hat, auch wenn diese nicht deinen quailifikationen entspricht, MUSST du diese annehmen. und wenn du dann dein kind nicht betreut hast weil du hofftest, bv zu erhalten, hast du ein problem, da du den vertrag, der nach der elternzeit gilt, nicht erfüllen kannst.

von mellomania am 28.02.2019, 13:51



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

Du kannst doch ganz normal nach EZ Ende also am 11.05.19 arbeiten kommen. Dann sind doch die 3 Jahre EZ vom Kind 1 rum Wenn dann ein BV kommt, ist es halt so

Mitglied inaktiv - 28.02.2019, 14:13



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Saarlandmami2, der Mutterschutz beginnt im August... also 2 x relevantes Einkommen von Juni und Juli für das nächste Elterngeld. Ist schon doof und unschön. Ich wittere ja selten Betrug aber alleinerziehend schwanger werden im ALG II Bezug ist schon komisch. Vermutlich gibt es einen Vater und theoretisch auch eine "Bedarfsgemeinschaft". Also jemanden dessen Einkommen absichtlich unberücksichtigt bleibt... ebenso unschön.

von HeyDu! am 28.02.2019, 14:19



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und alle titer immer neu geprüft. nur weil es bei der letzten so war, heißt es nicht, dass es jetzt wieder so läuft. das gesetzt hat sich glücklicherweise sehr verschärft, so dass es jeder schwangeren ermöglicht werden sollte, zu arbeiten.

von mellomania am 28.02.2019, 14:20



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Das etliche null runden es gibt, ist mir schon klar..... Offiziell gibt es nur 1/2 Lohn für Mai und dann halt für Juni und Juli für das neue Elterngeld

Mitglied inaktiv - 28.02.2019, 14:23



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sie kann ganz normal, wie alle andren auch, arbeiten und ihr geld erhalten. und wie gesgat, wer drei jahre elternzeit beantragt sollte sich vorher überlegen ober sich das leisten kann. und wenn nicht ist das nicht das problem der allgemeinheit. sie kann eben, und das finde ich gut, dass der AG das nicht macht, die elternzeit nicht beenden um lohn zu erhalten für ein bv was noch gar nicht sicher ist. und nein, sie kann ganz sicher nicht gegen diese entscheidung vorgehen. alleine diese frage schon....der AG hat recht.

von mellomania am 28.02.2019, 14:26



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mellomania, schrieb ich irgendetwas anderes ? :-D Alles gut.

von HeyDu! am 28.02.2019, 14:29



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..

von mellomania am 28.02.2019, 14:30



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

HeyDU! Schön dass du so eine erfolgreiche schnüffelnase hast was betrug betrifft. es gibt im übrigen kein vater der in meiner bedarfsgemeinschaft lebt oder sonst jemand ausser meine kinder. eine frechheit finde ich dass du mir hier betrug unterstellen willst.. wenn du richtig lesen könntest würdest du verstehen dass ich ja sagte ich würde gern arbeiten wollen auch schon vor beendigung der elterneit von kind 1.erstaunlich finde ich wie hier offenbar direkt von sich auf andere geschlossen wird. ich wollte einfach eine fachkundige antwort auf meine frage und keine hobbyanalystin was betrug oder anderes angeht. mir ist klar das es tatsächlich solche leute gibt die das vorsätzlich machen aber selbst da ist es mir schleierhaft einfach bloße behauptungen oder vermutungen auszusprechen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2019, 14:33



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

Ich wollte nur ausdrücken, dass der Fragestellerin die zwei vollen Monate wohl kaum nützen werden. Den Rest hattest Du schon geschrieben. Wo "Euch" beim Thema BV die "Wut" packt, werde ich angefressen beim Thema 3 Jahre bezahlte / querfinanzierte "Elternzeit"/ Auszeit durch Steuermittel. Die Fragestellerin hat einen Job, warum konnte sie nicht, wie alle die sich 3 Jahre Elternzeit nicht leisten können, einfach wieder auf Arbeit gehen... Ich gebe zu, gehört nicht hier her :-)

von HeyDu! am 28.02.2019, 14:39



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

hi, dann kommt hier jetzt eine ganz neutrale und sachkundige Antwort: nein, es ist nicht möglich, die EZ vorzeitig zu beenden, wenn der AG nicht zustimmt. Und das tut er in deinem Fall nicht und er muss es auch nicht! Somit bleibst du bis Mitte Mai in EZ und gehst dann ganz normal arbeiten bis zum MuSchu (oder eben ins BV). Ich nehme an, KInd 1 ist betreut, so dass du arbeiten kannst? floe

von la-floe am 28.02.2019, 14:40



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

wenn du dir die drei jahre elternzeit nicht leisten kannst, ist das wie gesagt nicht das problem der andren. sondern deins. du gehst normal arbeiten, so, wie es für nach der EZ vereinbart ist. entweder gibt es ein bv wenn deine titer nicht stimmen und keine ersatztätigkeit da ist, oder du arbeitest, um dein geld zu erhalten und gehst dann normal in den mutterschutz und rechtlich gegen ein gesetz vorgehen, diese frage alleine schon finde ich dreist. auch frau bader wird nix anderes antworten, da es einfach so ist wie der AG sagt

von mellomania am 28.02.2019, 14:42



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

@heyDu weil einige Menschen die Solidargemeinschaft nicht als Netz für den Notfall sondern als Erfüllung der eigenen Bequemlichkeiten und Lebenswünsche nutzen. floe

von la-floe am 28.02.2019, 14:43



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

Nein, dein AG ist gut informiert und handelt korrekt. Er muss der vorzeitigen Beendigung der EZ nicht zustimmen, schon mal gar nicht wenn wieder ein BV froht. Den es handelt sich um keinen Notfall. Für eure Planung seit ihr alleine verantwortlich, nicht der AG. Was er akzeptieren muss ist die Beendigung der EZ zum neuen Mutterschutz, keinen Tag vorher. Da Mutterschutzbeginn aber nach EZ-Emde, spielt es keine Rolle. Davon ab haben sich die Gesetze seit 2018 extrem verändert. Das BV vom Arzt damals war schon nicht OK, jetzt wäre es schlicht und einfach gesetzlich nicht haltbar. Denn wegen der Arbeit darf nur der AG aussprechen, nach entsprechender Prüfung. Ich anstelle des AG würde auch nicht anders handeln. Warum sollte ich zustimmen das eine Schwangere wo absehbar ist das die wieder ins BV geht, immerhin hat der Arzt in der Vergangenheit schon falsche BV ausgestellt, vorzeitig vor Ende der EZ wieder beschäftigen? Wäre ich ja schön blöde mich bei dem fragwürdigen Verhalten mit zu beteiligen.

von Felica am 28.02.2019, 17:36



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit wg neuer Schwangerschaft und BV

Wird dann richtig lustig, fraglich ist nämlich ob das EG nicht beim Hartz4 angerechnet wird, immerhin ist da ja nichts vorn selbst erarbeitet, wird ja kaum mehr wie den Mindestsatz geben. Schön blöde gelaufen würde ich sagen und ich würde mich da dann mal an den Vater des Kindes halten. Den wird es ja geben.

von Felica am 28.02.2019, 17:39



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