Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich möchte Ihnen meine Situation schildern: Ich bin in der 11 SSW und war gerstern zu meiner ersten Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt. Dort habe ich auch über meine berufliche Situation gesprochen. Ich bin Verkäuferin, wo ich konstant im Eingangsbereich stehen muss und daher den ganzen Tag in Zug und Kälte bin, außerdem wird in den Aufenthaltsräumen geraucht, obwohl dies ja nicht rechtens ist. Die Ärztin stellte mir gestern ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aus, da es ja um betriebliche Gründe geht. Zuhause habe ich sofort meine Vorgesetzte angerufen, die sich schrecklich aufregte und jetzt alles versucht, damit ich ganz schnell wieder im Laden stehe. Jetzt meine Frage: kann es für mich zu einem Problem werden, dass ich erst bei diesem Gespräch auch meine Schwangerschaft verkündet habe? Durch eine Fehlgeburt wollte ich es nicht so früh auf der Arbeit sagen. Und kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen? Oder muss erst das Gewerbeaufsichtsamt das Verbot aufheben? Wie lange würde sowas in der Regel dauern? Mit freundlichen Grüßen Christina

von christina9393 am 30.11.2017, 10:02



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, grundsätzlich hätten Sie Ihrem Arbeitgeber schon die Chance geben sollen, die Gefährdungslage zu prüfen und selber zu entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird. Unter ein allgemeines Beschäftigungsverbot fallen Sie wegen dem Stehen nicht, da Sie sich ja bewegen. Der Frauenarzt muss genau reinschreiben, was Sie nicht dürfen, wenn er ein allumfassendes Beschäftigungsverbot ausstellt, kann der Arbeitgeber dies hinterfragen und Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2017



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Mit dem vorl. BV durch Ihren FA fühlt sich Ihr AG vermutlich auf die Füße getreten. Gesetzlich gibt es keine Frist, wann Sie dem AG von der SS erzählen müssen. Allerdings ist durch das BV die Katze aus dem Sack. Was für Probleme befürchten Sie denn? Wogegen kann der AG vorgehen? Verstehe ich nicht. Sie haben besonderen Kündigungsschutz mit Beginn der SS. Also müssen Sie nichts befürchten. Ihr AG ist verpflichtet Sie anders im Unternehmen einzusetzen bevor ein BV gibt. Z.B. ein Arbeitsplatz, welcher nicht im Eingangsbereich ist bzw. wo keine Zugluft herrscht. Lassen Sie eine Gefährungsbeurteilung machen, dann sehen Sie. Ich würde mich nicht auf ein BV einstellen. Ihre Frage mit dem Gewerbeaufsichtsamt verstehe ich nicht ganz... Ich wünsche eine stressfreie, schöne Schwangerschaft :).

von Kristiiin am 30.11.2017, 11:17



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

auch die kälte gilt nicht als gefährdend . wurde dir doch alles schon im andren forum beantwortet. der arzt kann nur bv ausstellen, wenn medizinische gründe vorliegen. das alles bezieht sich auf den arbeitsplatz, da darf der arzt das nicht sondern der arbeitgeber. lies dir die antworten drüben doch mal durch.

von mellomania am 30.11.2017, 14:39



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Das vorläufige BV gilt solange, bis dein Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung gemacht hat und dir einen geeigneten Arbeitsplatz zugewiesen hat. Dann musst du wieder hin. Haben wir dir doch auch in einem anderen Forum alles gesagt.

von Patte78 am 30.11.2017, 16:33



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Sorry, aber das muss man echt nicht verstehen. da schreibe ich mir vor Tagen schon die Finger wund, gebe dir sogar den Link was im Einzelhandel rechtens ist was nicht, und dann wird beim FA gleich mal einen auf BV gemacht.... Ja, ich als AG wäre mehr wie angepisst. Deine Angst wegen dem Kind kann ja nicht soooo riesig gewesen sein wenn du bisher nichts gesagt hast - und eine Fehlgeburt in kauf genommen hast. Aber im Gegenzug das BV mit nimmst. Frauen die so handeln wie du sind auch mit daran schuld das ein BV in zwischen immer mit negativen Beigeschmack bei anderen ankommt. Und klar hättest du deinem AG ERST !!!! die Möglichkeit geben müssen zu prüfen wie er dich trotz Schwangerschaft weiter beschäftigen kann. Der AG darf nicht wegen der Arbeit ein BV ausstellen, wäre ich also AG ich würde Beschwerde bei der KK einlegen. Und damit alle wissen worum es geht: http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Beschaeftigungsverbot_873548.htm Die Punkte welche du aufführst sind ALLE leicht abstellbar, und rechtfertigen absolut dann kein BV mehr. Durch Deinen jetzigen völlig überzogenen Alleingang dürftest du dem Arbeitsklima bestens entgegen gekommen sein - schei.. Situation wenn du nur irgendein entgegen kommen noch von deinem AG wünschst. Und das sich gerade jetzt das Mutterschutzgesetz extrem verschärfst, hast du die denkbar schlechteste Position.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 18:43



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

ich wurde so doof angegangen drüben, obwohl ich genau das gleiche schrieb. so wie du auch. du hast ihr noch links gepostet etcpp. ich als arbeitgeber würde sie kündigen, wenn die elternzeit durch ist, das arbeitsklima hat sie jetzt selber derart vergiftet. eben rumgeheule auf hohem niveau. geht gar nicht.

von mellomania am 30.11.2017, 21:38



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

In der Tat ist es nicht ok, wenn eine Verkäuferin in der Zugluft stehen muss und wenn in den Pausenräumen geraucht wird. Nicht ok war aber auch, dass der AG keine Gelegenheit hatte selbst zu reagieren. Nun wird der AG das nachhholen, die Gewerbeaufsicht informieren (was er ohnehin bei der Meldung hätte tun müssen). Dann kann das BV sofort aufgehoben werden. "kann es für mich zu einem Problem werden, dass ich erst bei diesem Gespräch auch meine Schwangerschaft verkündet habe?" - Dem Arbeitsklima hat das nicht gut getan. Da musst du jetzt durch.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 21:48



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