Hallo Frau Bader,
wenn die Elternzeit rum ist, hat man ja wieder einen Anspruch auf seinen Vollzeit-Vertrag. Wenn man dann einen Teilzeit-Vertrag unterschreibt, hat man keinen Anspruch mehr darauf später einen Vollzeit-Vertrag zu bekommen. Gibt es eine Möglichkeit sich diesen ANspruch zu erhalten, indem man beispielsweise als Zusatz zum Vz-Vertrag eine Vereinbarung auf Reduktion der Arbeitszeit trifft? Ist das so üblich oder eher ein exotisches Modell?
LG,
Clea
von
Clea
am 01.12.2011, 21:05
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Hallo,
das geht ohne Probleme u ist nicht exotisch (ist ja keine Ananas drin :-) )
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2011
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
hallo
nach der ez glaube ich nicht.
wenn du jetzt während der ez arbeitet würdest,könnte man für die zeit einen tz abschließen ohne das der alte vz vertrag verloren geht.
von
CKEL0410
am 02.12.2011, 08:56
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Super, danke.
von
Clea
am 02.12.2011, 20:52