Hallo, endes des Jahres Endet mein Erziehungsurlaub. Ich bin Beamtin in einer kleinen Gemeinde in BW. Meinem Antrag auf Teilzeit wurde mit Widerwillen stattgegeben. Über die Arbeitszeit wurde nichts erwähnt. Mein Chef hat mir außerdem nahegelegt mich wo anders zu bewerben, da er eine halbe Stelle zu viel hat. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass meine Arbeitszeit vorwiegend Nachmittags sein soll, da vormittags schon zu viele Teilzeitkräfte anwesend sind, und nachmittags keine Teilzeitkraft. Ich habe meinem Dienstherrn daraufhin erklärt, dass das wegen der Erziehung meiner beiden Kinder (3 + 1 Jahr) nicht geht, da mein ältestes Kind vormittags im Kindergarten ist. Nachmittags kümmere ich mich dann um beide Kinder. Für mein jüngstes Kind habe ich eien Betreuung für vormittags. Mein Dienstherr sagt jetzt, dass er die Verteilung der Arbeitszeit so gestalten kann wie er es für nötig hält. Meiner Meinung nach will er mich damit nur "weg ekeln". Ein Personalrat oder eine Frauenvertreterin ist nicht vorhanden. Außerdem habe ich meine Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub rechtzeitig (bei Geburt meines 2. Kindes) angekündigt. Seit dieser Zeit hat es einige Personelle Veränderungen gegeben, bei denen ich leider nicht berücksichtigt wurde und in welche man sehr gut meinen wunsch auf Teilzeit am vormittag einbauen gekonnt hätte, dies aber leider nicht getan hat. Denken Sie, dass ich eine Chance habe, wenn ich auf verwaltungsgerichtlichem Weg gegen diese Sache vorgehe? Vielen Dank im Voraus granventana
Mitglied inaktiv - 04.10.2003, 15:09