Hallo Frau Bader,
Sie schrieben "Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen Elternzeit auch ohne Elterngeldbzug - für ein älteres Kind genommen wurde.
Liebe Grüsse,
NB"
Heisst das, dass bei neuer SS nach 2 jähriger EZ die 12 Monate vor der 1. Geburt Grundlage sind?
Wo finde ich die gesetzl. Grundlage?
Vielen Dank!
von
ak17
am 22.06.2011, 20:23
Antwort auf:
Verständnisfrage zu Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elter
Hallo,
das Ministerium schreibt dazu:
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen.
Und das steht auch so im § 2 BEEG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2011
Antwort auf:
Verständnisfrage zu Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elter
Hallo.
Ich kann Dir sagen, wie es bei mir berechnet wurde, denn bei mir ist der Fall eingetreten.
Also, bei meinem ersten Kind habe ich knapp 2 Jahre Elternzeit genommen. Also Das Elterngeld auf geteilt und auf die knapp 2 Jahre aufgeteilt.
Mit Ende des ersten Elterngeldes/Elternzeit bekam ich mein 2. Kind.
lso die Monate in den Du Mutterschaftsgeld für Kind 2 erhälst fliessen nicht mit in die Berechnung ein. Dann wird zurückgerechnet. Also in meine Fall war es so. Kind 2 sollte Ende Septmber 2010 geboren werden, also wurde Juli,Juni,Mai,April,März 2010 (August fällt raus, da da ja schon Mutterschaftsgeld läuft) mit Null berechnet. Mit Null deswegen, weil das Das die Monate des 2. Elternzeitjahres des 1. Kindes sind. Februar 2010 war der letzte Monat des 1. Elternzeitjahres des ersten Kindes. Also, das 2. Elternzeitjahr WIRD mit NULL gerechnet. Dann gehts weiter. Das esrte Jahr der ersten Elternzeit fällt komplett raus, da man da ja gezwungener Maßen nicht arbeiten gehn konnte. Also werden die Monate davor genommen. Und auch hier wieder nicht die Monate (vor der Geurt des ersten Kindes) in dem Mutterschaftgeld floss. In meinem Fall November 2008 bis Mai 2008 (Dezember 2008 Januar 2009 bekam ich Mutterschaftgeld und AbFebruar 2009 lieft Elterngeld). Das war jetzt sicherlich etwas viel. Mail mir, dann mache ich Dir n Diagramm mit den Monaten, wie was berechnet wird, zur genauen Erklärung.
Viele Grüße
von
polluxx
am 25.06.2011, 21:57
Antwort auf:
Verständnisfrage zu Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elter
Zu dem Elterngeld kommt noch Geschwisterbonus 75 Euro
von
polluxx
am 25.06.2011, 22:03
Antwort auf:
Verständnisfrage zu Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elter
Hallo poluxx! Könntest du mir deine Tabelle etc. mal mailen? Wir würden auch gerne noch ein 2. Kind bekommen und steigen da nicht ganz durch mit dem Elterngeld. Unser erster ist jetzt 7 Monate alt. Vielen Dank und viele Grüße.
von
20minou02
am 26.06.2011, 12:32