Hallo Frau Bader,
ich bin Freiberuflerin und seit ein paar Tagen in Mutterschutz. Leider hat ein Kunde eine Rechnung zu spät bezahlt (zwei Tage nach Beginn des Mutterschutzes).
Im SGB V steht, dass das Mutterschaftsgeld ruht, wenn ich Einnahmen (Zuflussprinzip?) habe.
Heißt das, dass der gesamte Betrag von meinem Mutterschaftsgeld abgezogen wird oder nur die ersten zwei Tage (oder der erste Monat) nicht ausgezahlt werden?
VG
von
SR
am 24.02.2017, 10:15
Antwort auf:
Verspätete Zahlung im Mutterschutz
Hallo,
als Selbstständige ist man nicht im Mutterschutz.
Und von wem bekommen Sie Mutterschaftsgeld?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2017
Antwort auf:
Verspätete Zahlung im Mutterschutz
Von meiner Krankenkasse (in Höhe des Krankengeldes).
von
SR
am 24.02.2017, 15:35
Antwort auf:
Verspätete Zahlung im Mutterschutz
Je nach KK-Tarif können Selbständige Krankengeld und damit auch Mutterschaftsgeld von der KK beziehen.
Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 15:40
Antwort auf:
Verspätete Zahlung im Mutterschutz
Das ist mir bekannt. Die Frage war, ob mir bei Zuverdienst etwas vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird und wenn ja in welcher Form.
VG
von
SR
am 24.02.2017, 18:12