Guten Tag. Zur Zeit befinde ich mich in der Elternzeit meines ersten Kindes und bin wieder schwanger. Leider habe ich versäumt die Elternzeit vorzeitig zu beenden um erneut Zuschüsse / Gelder bei meinem Arbeitgeber geltend zu machen. Der Geburtstermin ist jedoch "erst" in drei Wochen. Da man die Elternzeit nicht rückwirkend beenden kann ist meine Frage ob ich für die noch kommenden 3 Wochen Mutterschutz vor der Geburt und die 8 Wochen nach der Geburt Zuschüsse bekommen kann wenn ich umgehend meine Elternzeit beende? Muttetschaftsgeld von der KK wird nach Rückfrage jedoch auch Rückwirkend gezahlt. Vielen Dank bereits vorab!
von AlexandraPi am 24.01.2018, 13:22