Hallo Frau Bader,
wir überlegen, eine "Kinderfrau" anzustellen, da ich wieder arbeiten muss und mein Kind erst 4 Monate alt ist. Welche Versicherungen muss ich für die Kinderfrau abschliessen bzw muss diese ihre Haftpflichtversicherung ändern?
Wie sieht es mit Unfallversicherung aus? Können Sie mir weiterhelfen?
von
Suse796
am 20.02.2019, 12:01
Antwort auf:
Versicherungen Kinderfrau
Hallo,
Frage ist, ob es eine feste Anstellung ist (dann Knappschaft + Haftppflicht etc) oder eine selbständige Tätigekeit. Dann muss sie sich selber darum kümmern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
Versicherungen Kinderfrau
Im Grund seid ihr Arbeitgeber und müsst eben eure Angestellte entsprechend anmelden und auch entsprechend versichern. ZB bei der Mini-Job-Agentur, wenn es denn ein 450-Euro-Job sein soll.
Ihr müsst eine Unfallversicherung haben, die einen Unfall des Kindermädchens abdeckt. Sie könnte ja zB bei euch während der Arbeitszeit stürzen.
Sie selbst sollte sich ebenfalls ausreichend haftpflichtversichern - falls ihr zB bei euch etwas zu Bruch geht zB.
Zur Anmeldung eurer "Haushaltshilfe" benötigt ihr natürlich auch ihre Sozialversicherungsnummer (für die Krankenkasse), ihre Steuernummer (Lohnsteuer) und ihr müsst eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Ich würde mich bei der Agentur für Arbeit mal genau beraten lassen, was ihr benötigt bzw. worum ihr euch kümmern müsst je nach dem, wie sie angestellt werden soll. Auch bzgl. Arbeitsvertrag würde ich mich beraten lassen, wie ihr den am Besten formuliert oder ob es entsprechende Vordrucke gibt.
von
cube
am 20.02.2019, 12:53