Mitglied inaktiv
Wie sieht es mit den steuerlichen Aspekten einer legal angestellten Kinderfrau aus? Absetzbar ja/nein? Wieviel wird die wohl brutto in München haben wollen? Danke Karin
Liebe Karin, 1. Zum Verdienst kann ich so gar nichts sagen- aber man muß nur wissen, wo es steht: www.tagesmuetter-bundesverband.de 2. Kinderbetreuungskosten kann man u.U. als eine Art außergewönliche Belastung geltend machen, wenn man alleinerziehend ist, es das eigene/ angenommene/ adoptierte Kind ist, selbst wieder arbeiten gehen will oder wegen Krankheit das Kind nicht selber betreuen kann´. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Ist es generell möglich, eine Polin (ohne Arbeitsgenehmigung) als Kinderfrau (unter15 Std wöchentlich) einzustellen? Bzw, was müsste dafür in die Wege geleitet werden? Vielen Dank E.Kubon
Rein rechtlich gesehen. Ab September werde ich wieder Teilzeit arbeiten gehen. Damit Kinder, Haus und Arbeit zu schaffen sind, haben wir nun eine Babysitterin (Oberstufenschülerin) und eine Ersatzoma (Rentnerin), die mir unter die Arme greifen werden. Wo ist nun die Grenze zwischen Babysitten und der Tätigkeit als Kinderfrau? Ist das irgendwo g ...
Hallo Frau Bader, wir überlegen, eine "Kinderfrau" anzustellen, da ich wieder arbeiten muss und mein Kind erst 4 Monate alt ist. Welche Versicherungen muss ich für die Kinderfrau abschliessen bzw muss diese ihre Haftpflichtversicherung ändern? Wie sieht es mit Unfallversicherung aus? Können Sie mir weiterhelfen?
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung